Das Thema barrierefreies Wohnen wird zunehmend wichtiger und betrifft immer mehr Menschen. Dabei bieten Förderprogramme finanzielle Unterstützung für barrierereduzierende Maßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung eines Liftsystems. Regionale und staatliche Zuschüsse für Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte und Homelifte werden durch die Pflegekassen, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der IFB Hamburg vergeben. Die Zuschüsse können einen Großteil der Anschaffungskosten für ein Liftsystem abdecken. Aufgrund der Zuschusshöhe und der relativ unbürokratischen Antragstellung wird der Pflegekassenzuschuss am häufigsten für eine Liftanschaffung genutzt. Im weiteren Verlauf geben wir einen Überblick über die verschiedenen Förderprogramme, den Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung und der Kombinierbarkeit der Zuschüsse.
Die Pflegeversicherungen bezuschussen "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" mit bis zu 4000 € pro Person, wenn ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) vorliegt. Die Zuschüsse von bis zu vier zuschussberechtigten Personen pro Haushalt sind kombinierbar, sodass dieser insgesamt maximal 16.000 € beträgt. Der Pflegekassenzuschuss kann zur Anschaffung eines Treppenlifts oder eines anderen Liftsystems genutzt werden. So kann beispielsweise die Finanzierung eines Treppenlifts durch die Pflegekasse anteilig oder sogar komplett erfolgen. Hinweis: Die Antragstellung für den Treppenlift Zuschuss erfolgt nicht bei der Krankenkasse, sondern bei der Pflegekasse. Diese ist bei gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse angegliedert.
Beim Kauf eines Treppenlifts beteiligt sich die Pflegekasse mit den vollen 4000 €, wenn der Anschaffungspreis des Lifts darüber liegt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Pflegekassenzuschuss bereits anteilig für andere Maßnahmen genutzt wurde, dann reduziert sich die Zuschusshöhe dementsprechend. Verglichen mit anderen Förderprogrammen fällt der Pflegekassenzuschuss hoch aus, wird relativ unbürokratisch erteilt und steht jedem Pflegebedürftigen rechtlich zu. Die KfW-Förderung und der Zuschuss durch die Pflegekasse sind nicht miteinander kombinierbar.
Das Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet sich an Privatpersonen und unterstützt Baumaßnahmen an Haus und Wohnung zur Barrierereduzierung. Das Förderprogramm nennt sich "Altersgerechtes Umbauen - Investitionszuschuss (455-B)" und bezuschusst die Installation von Treppenliften, Hubliften, Plattformliften und Homeliften. Dabei werden 10 bis 12,5 % der Lift-Anschaffungskosten und maximal 6.250 € (bei einer Investition von 50.000 €) gefördert. Wird beispielsweise zur Anschaffung eines Treppenlifts die KfW Förderung genutzt, so würde bei einem Anschaffungspreis von 10.000 € die Förderung 1.000 € bis 1.250 € betragen. Die KfW Förderung fällt in diesem Beispiel verhältnismäßig geringer aus als der Treppenlift Zuschuss durch die Pflegekassen, weshalb der Pflegekassenzuschuss bevorzugt wird. Die KfW-Förderung und der Pflegekassenzuschuss sind nicht miteinander kombinierbar, sodass nur ein Zuschuss zur Förderung eines Treppenlifts genutzt werden kann. Wurde beispielsweise der Antrag für den Pflegekassenzuschuss abgelehnt oder liegt kein Pflegegrad vor, ist die KfW Förderung eine gute Alternative. Der Zuschuss ist unabhängig vom Alter des Antragstellers und gilt nur für Privatpersonen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht grundsätzlich nicht und die Antragstellung ist solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
Die Investitions- und Förderbank bietet für Eigentümer und Mieter ein Förderangebot für barrierefreies Wohnen in Hamburg. Hierbei werden Umgestaltung und Erweiterung zu rollstuhl- und altengerechtem Wohnraum mit 3.000 € bis 15.000 € bezuschusst. Treppenlifte, Plattformlifte, Hublifte oder Homelifte können den alleinigen Anteil dieser Maßnahme darstellen oder mit anderen baulichen Veränderungen kombiniert werden. Die Förderung ist an einige Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich ist die Förderung durch die IFB mit der KfW Förderung kombinierbar. Nachfolgend sind die Leistungen der IFB Förderung aufgelistet:
Das Landesförderinstitut hat für Lifte und Aufzüge ein Förderangebot für barrierearmes Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei werden Nachrüstungen von Liftsystemen an Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum gefördert. Hierbei werden Umgestaltung an vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum wie beispielsweise der Installation eines Liftsystems mit 30% von maximal 15.000 € bezuschusst. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.